AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Social-Media-Management und Beratungsleistungen durch Kerstin Cornesse – Cornesse Marketing

Präambel

Cornesse Marketing hat sich auf die Betreuung von Social-Media-Accounts von Unternehmen und auf die strategische Unternehmensberatung zum Social Media Marketing spezialisiert.

Cornesse Marketing führt individuelle Workshops oder Gruppen-Workshops durch, hält Vorträge und entwickelt individuelle Strategien und Konzepte, damit die Betreuung und Vermarktung der Social-Media-Kanäle selbstständig durch die UnternehmerInnen oder deren Mitarbeiter ausgeführt werden können.

Übernimmt Cornesse Marketing die Betreuung von Unternehmens-Accounts umfassen die Leistungen nach Abstimmung mit dem Kunden die Erstellung von Inhalten (Contenterstellung), die Veröffentlichung der Inhalte in den Social-Media-Accounts der Unternehmen und das Community-Management. Die Beauftragung des Kunden umfasst eine oder mehrere Bestandteile des Leistungsangebotes.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien folgende Rechte und Pflichten für die Zusammenarbeit:

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden von Kerstin Cornesse – Cornesse Marketing (im Folgenden “Kunde”) und Cornesse Marketing, auf der Betz 7, 54578 Kerpen – Loogh vertreten durch Kerstin Cornesse (im Folgenden “Agentur”).

1.2. Alle zwischen der Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, dem Angebot und der Annahme.

1.3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Leistungen der Agentur

Der Leistungsumfang der Agentur umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten für das Social-Media-Marketing von Unternehmen:

Strategie- und Konzeptionsentwicklung
Redaktionsplanung
Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen
Erstellung von Fotos, Grafiken und Videos für Social-Media-Aktivitäten
Community-Management
Monitoring und Auswertung der Statistik
Schalten von Anzeigen in sozialen Netzwerken
Individuelle Beratung
Workshops und Vorträge

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Nachdem der Kunde eine Auswahl aus dem Leistungsangebot der Agentur getroffen hat, erstellt die Agentur auf dieser Grundlage ein schriftliches Angebot, welches den Umfang und zeitlichen Ablauf der gewünschten Leistung wiedergibt.

3.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des gemäß Ziff. 3.1. erstellten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung und Übermittlung des Angebots per E-Mail durch den Kunden.

3.3. Erfolgt die Annahme des Angebotes mit beigefügten Änderungsvorschlägen, ist darin ein neues Angebot zu sehen. Der Vertrag kommt diesbezüglich nur dann zustande, wenn die Agentur das neue Angebot gemäß Ziffer 3.2. bestätigt.

4. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 wesentlichen Informationen, Materialien und ggf. Fotos, Videos oder Texte (im Folgenden “Material”) zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich insbesondere, aber nicht abschließend, um:

4.1.1. Zugang zu den einzelnen Social Media Kanälen (Passwortmitteilung und/oder Erteilung von Berechtigungen)

4.1.2. Bereitstellung von Video- oder Bildmaterial in geeigneter Form für die Erstellung von Beiträgen

4.2. Soweit der Kunde der Agentur das für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 benötigte Material überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieses Materials berechtigt ist.

4.3. Erstellt die Agentur im Auftrag des Kunden Beiträge für die Social-Media-Kanäle, so wird die Agentur diese dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Freigabe übermitteln. Erfolgt keine Freigabe durch den Kunden, gilt die Freigabe nach Ablauf des sechsten Werktages als erteilt.

4.4. Der Kunde hat die von ihm verschuldete verspätete oder unzureichende Überlieferung des Materials und/oder die mit einer verzögerten Mitwirkungspflicht verbundenen möglichen Konsequenzen und daraus resultierenden Schäden zu vertreten. Eine Haftung durch die Agentur ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

5. Änderungen des Auftrages während der Umsetzung

Änderungswünsche seitens des Kunden hinsichtlich der vertraglichen Leistungen, die während der Durchführung des vereinbarten Auftrages an die Agentur herangetragen werden, müssen in schriftlicher Form erfolgen.

6. Betreuung der Social-Media-Accounts des Kunden

6.1. Die Betreuung der Social-Media-Accounts bzw. die Einrichtung neuer Accounts erfolgt stets im Namen und Auftrag des Kunden. Der Kunde ist bzw. wird Vertragspartner des jeweiligen sozialen Netzwerkes.

6.2. Die Art und der Umfang der Betreuung der Social-Media-Accounts wird im Auftrag detailliert bestimmt.

6.3. Die von dem Kunden erhaltenen Passwörter und/oder Administratoren-Berechtigungen für die jeweiligen Social-Media-Konten sind von der Agentur streng vertraulich zu behandeln. Eine Offenbarung der Daten gegenüber Dritten ist durch sichere Verwahrung zu vermeiden. Die erhaltenen Passwörter werden nach Beendigung des Vertrags an den Kunden herausgegeben.

6.4. Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass mit der Betreuung der jeweiligen Social-Media-Kanäle eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird. Des Weiteren übernimmt die Agentur keine Verantwortung für den technischen Ausfall der einzelnen Kanäle.

7. Vergütung

7.1. Die Agentur übermittelt dem Kunden ein Angebot. Wird dieses durch den Kunden genehmigt, so bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Angebot.

7.2. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Der Versand der Rechnung erfolgt per Email.

7.3. Hat der Kunde eine einmalige Leistung in Form einer Beratung, eines Seminars oder eines Workshops gebucht und storniert den Auftrag kurzfristig, so ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen:

bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig; bei einer Stornierung, die in weniger als 7 Tagen erfolgt, wird die gesamte vereinbarte Vergütung fällig.

Diese Ausnahmeregelungen gelten nicht, sofern der Kunde die Stornierung, insbesondere bei höherer Gewalt, nicht zu vertreten hat. Diesbezüglich ist der Kunde zum Nachweis verpflichtet.

7.4. Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Bildmaterial und Werbung, erfolgt nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Kunden.

7.5. Reisekosten werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.

7.6. Kostenerstattungen werden nach Abschluss des jeweiligen Auftrags durch die Agentur in Rechnung gestellt.

7.7. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8. Rechteeinräumung

8.1. Der Kunde garantiert, über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte des überlieferten Materials gemäß Ziffer 4.1. zu verfügen. In diesem Zusammenhang überträgt der Kunde der Agentur hinsichtlich des gelieferten Materials alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein. Entsprechendes gilt in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen in Hinblick auf deren Persönlichkeitsrechte.

8.2. Sollten durch die Agentur für die Vertragserfüllung Werke (Fotos, Videos, Texte etc.) erstellt werden, die urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt die Agentur zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführung- und Vorführungsrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild-und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.

8.3. In diesem Zusammenhang stellen sich beide Vertragsparteien gegenseitig von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Ausübung der jeweils eingeräumten bzw. übertragenen Rechte erhoben werden.

9. Haftung, Gewährleistung

9.1. Gerät die Agentur bei Ausführung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug oder bleibt eine Erfüllung der vertraglichen Leistung aus, ist die Agentur zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch den eigenen Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen. Eine Schadensersatzpflicht der Agentur für Schäden tritt erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.

9.2. Im Übrigen haftet die Agentur für die durch sie selbst oder ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

10. Verschwiegenheitsvereinbarung

Sowohl die Agentur als auch der Kunde werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Angaben und Daten sowie sonstige Tatsachen, die von der anderen Partei nachweislich als vertraulich gekennzeichnet sind, streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Die Vertragsparteien werden diese Informationen lediglich für die im Auftrag vorgesehenen Zwecke nutzen. Diese Verpflichtung wird auch an die Mitarbeiter weitergegeben.

11. Laufzeit, Kündigung

11.1. Die Dauer der Leistungen bestimmt sich nach dem im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraum.

11.2. Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser frühestens nach Ablauf von drei Monaten ab Vertragsbeginn mit einer Frist zum Monatsende gekündigt werden.

11.3. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

12. Datenschutzbestimmungen

12.1. Die Agentur erhebt im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Kunden. Die Erhebung der soeben erwähnten personenbezogenen Daten des Kunden durch die Agentur erfolgt auf Grundlage des Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und verfolgt den Zweck, die im Auftrag beschriebenen Leistungen zu erfüllen, den Vertrag abzuschließen und mit dem Kunden während der Dauer der Zusammenarbeit Rücksprachen zu halten.

12.2. Die entsprechenden personenbezogenen Daten werden auf dem Computersystem der Agentur gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Köln.

Stand: September 2022